Die Erstattung richtet sich hier nach Tarif Ihrer privaten Krankenversicherung oder Krankenzusatzversicherung. In der Regel wird eine Aufschlüsselung der Kosten nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) verlangt. Diese erhalten Sie selbstverständlich von mir.
Bitte sprechen Sie auch hier im Vorfeld der Behandlung mit Ihrer Versicherung und informieren Sie mich über die Abrechnungsmodalitäten Ihrer Krankenkasse.